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BernhardKonrad/windAbstand

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Mindestabstand von Siedlungen in Unterfranken zu Windrädern

Dynamische Landkarte

Momentan wird ein vom Bayerischen Landesamt für Umwelt vorgeschlagener Mindestabstand von 800m von Windrädern zu Wohngebieten eingehalten. Falls die sogenannte 10H-Idee in Kraft treten sollte, müsste der Abstand mindestens die 10-fache Höhe des Windrades betragen. Da in Bayern an vielen Orten die Windräder 200m hoch sein müssen, um wirtschaftlich betrieben werden zu können, müssten diese Windräder mindestens 2000m von Wohngebieten entfernt sein.

Auf dieser obigen Landkarte sind die Tabuzonen für Windräder innerhalb des Regierungsbezirkes Unterfranken dargestellt, d.h. jene Flächen deren Abstand zu Wohngebieten den entsprechenden Mindestabstand unterschreiten.

Mithilfe der Dynamischen Landkarte ist erkennbar, dass bei einem Mindestabstand von 2000m die Tabuzonen fast die gesamte Fläche von Unterfranken überdecken bis auf wenige abgelegene Gebiete, die oft Natur- oder Wasserschutzgebiete sind.

Damit ist ein Mindestabstand von 2000m mit der Energiewende in Bayern nicht vereinbar.

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Mindestabstand von Siedlungen in Unterfranken

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